Der Verband Schweizer Forstpersonal VSF gewährt seinen Mitgliedern unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterstützungsbeitrag in Form einer Übernahme der Kreditzinsen für eine Weiterbildung innerhalb der Forstbranche. Diese Unterstützung wird nach Einreichung eines entsprechenden Gesuchs geprüft und allenfalls gewährt. Eine Bildungsunterstützung pro Mitglied ist generell ein zweites Mal möglich nach einer Frist von mindestens 5 Jahren nach der ersten Unterstützung.
Unterstützungsbeiträge müssen in vollem Umfang zurückbezahlt werden. Bei Austritt aus dem VSF innerhalb von 5 Jahren nach dem Bildungsabschluss zu 100%.
Ausnahmen von dieser Regel sind nur unter folgenden Umständen möglich:
Als Weiterbildung, für die ein Unterstützungsbeitrag beantragt werden kann, gilt eine Ausbildung, die mit einem eidg. Diplom abschliesst und im Berufsstand eine höhere Stufe erwirkt, d.h. lohnwirksam ist.
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